Babysitter/in als Hausangestellte/r beschäftigen

Babysitter/in als Hausangestellte/r beschäftigen

Bei vorübergehendem bzw. gelegentlichem Bedarf, können die Leistungen des Babysitters mittels Lohngutscheinen über das sog. „libretto famiglia“ vergütet werden. Der Erwerb und die Auszahlung dieser Gutscheine erfolgen über die Internetplattform des NISF/INPS. Die Vergütung über das „libretto famiglia“ ist für max. 280 Stunden pro Kalenderjahr möglich. Bei Überschreitung dieser Höchstgrenze bzw. bei längerfristigem und regelmäßigem Bedarf ist der Babysitter als Hausangestellte/r (it. „Colf“) in Form eines abhängigen Arbeitsverhältnisses zu beschäftigen. In diesem Fall gilt es, folgende gesetzlich vorgesehene Verpflichtungen einzuhalten:

  • Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrages bei Arbeitsbeginn;
  • Meldung des Arbeitsverhältnisses beim NISF/INPS spätestens am Tag vor Beginn des Arbeitsverhältnisses;
  • Aushändigung einer monatlichen Lohnübersicht;
  • Trimestrale Einzahlung der Sozialversicherungsbeiträge an das NISF/INPS;
  • Auszahlung eines 13. Monatslohnes;
  • Aushändigung der Ersatzerklärung Mod. CU;
  • Auszahlung einer Abfertigung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Im Arbeitsvertrag werden die wichtigsten Informationen zum Arbeitsverhältnis, wie Aufgabenbereich, vereinbarte Entlohnung, Arbeitszeiten usw., festgehalten,

Im Rahmen des Arbeitsverhältnisses sind noch viele weitere arbeitsrechtliche Bestimmungen zu beachten, wie z.B. der Anspruch des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin auf bezahlten Urlaub und sonstige bezahlte oder unbezahlte Freistellungen, die Einhaltung der gesetzlich vorgesehenen Ruhezeiten oder die korrekte Vergütung von Überstunden.

Sollte diese Form von Anstellung für Sie in Frage kommen, dann können Sie sich an das myCAF des KVWs unter https://www.kvwservice.eu/colf-badanti/ melden.

 

 

 

 

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